Red Leafs Group AG

SITZVERLEGUNG MIT UNERWARTETEN STEUERLICHEN KONSEQUENZEN

AUSGANGSLAGE – SCHWEIZER UNTERNEHMEN VERLEGT SITZ NACH LIECHTENSTEIN, OHNE STEUERLICH-RECHTLICHE BEGLEITUNG

Ein Schweizer Unternehmen hatte seinen operativen Sitz nach Liechtenstein verlegt. Die Umsetzung erfolgte jedoch ohne eine vollständige steuerliche und rechtliche Begleitung.

Die Folge: Obwohl die Geschäftstätigkeit faktisch bereits nach Liechtenstein verlagert worden war, blieb die Gesellschaft in der Schweiz weiterhin registriert – sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich.

Dadurch entstand eine Situation, in der die Sitzverlegung operativ bereits vollzogen war, steuerlich und rechtlich jedoch erhebliche Unsicherheiten und Konsequenzen bestanden – bei gleichzeitig nur noch eingeschränktem Handlungsspielraum.

Hinzu kam, dass die steuerlichen Auswirkungen sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch für die beiden Aktionäre unterschiedlich und teilweise erheblich waren.

DER EIGENTLICHE KNACKPUNKT – WENN EINE SITZVERLEGUNG STEUERLICH WIE EINE LIQUIDATION BEHANDELT WIRD

Steuerlich wird die Verlegung eines Unternehmenssitzes ins Ausland aus Schweizer Sicht grundsätzlich wie eine Liquidation behandelt.

Damit verbunden waren nicht nur ertragssteuerliche Konsequenzen auf Ebene der Gesellschaft, sondern insbesondere auch verrechnungssteuerliche Folgen und potenziell auch Einkommenssteuerfolgen für den in der Schweiz ansässigen Aktionär.

Besonders kritisch war dabei die Verrechnungssteuer:
Auch wenn diese grundsätzlich ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, führt die unmittelbare Belastung von 35% in der Praxis häufig zu erheblichen Liquiditätsproblemen.

Zusätzliche Komplexität entstand durch die notwendige Bewertung des Unternehmens im Zeitpunkt der Sitzverlegung. Die Festlegung eines steuerlich vertretbaren Exit-Werts war sowohl für die Schweizer als auch die liechtensteinische Steuerposition zentral und erforderte eine koordinierte Abstimmung mit beiden Steuerbehörden. Da die Abstimmung der Bewertung und die steuerlichen Folgen nicht wie sonst üblich im Voraus im Rulingprozess erfolgen konnten, war der Handlungsspielraum gleichzeitig eingeschränkt.

UNSER ANSATZ – BESTEHENDE HANDLUNGSSPIELRÄUME NUTZEN UND STEUERLICHE FOLGEN KOORDINIEREN

Da die Sitzverlegung operativ bereits vollzogen war, lag der Fokus nicht auf einer Neu-Strukturierung, sondern auf der gezielten Aufarbeitung und Koordination der bestehenden Situation.

Gemeinsam mit dem Unternehmen wurde der relevante steuerliche Sachverhalt systematisch analysiert und die unterschiedlichen Interessenlagen der Gesellschaft sowie der beiden Aktionäre sauber voneinander abgegrenzt.

Im Zentrum stand dabei die Frage, wo trotz der bereits umgesetzten Struktur noch Handlungsspielräume bestanden – sowohl im Hinblick auf die Steuerfolgen in der Schweiz als auch auf die zukünftige steuerliche Ausgangslage in Liechtenstein.

Durch eine gezielte Aufarbeitung des Sachverhalts und den strukturierten Dialog mit den zuständigen Schweizer Steuerbehörden konnten die ertragssteuerlichen Konsequenzen substanziell reduziert werden.

Im Bereich der Verrechnungssteuer lag der Fokus darauf, die Auswirkungen soweit wie möglich zu begrenzen und gleichzeitig Lösungen zu entwickeln, welche die Liquiditätsbelastung für das Unternehmen tragbar machten.

Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts war zudem die koordinierte Abstimmung mit den liechtensteinischen Steuerbehörden hinsichtlich der zukünftigen steuerlichen Ausgangslage. Durch die Festlegung und steuerliche Aktivierung des relevanten Exit-Werts konnte in Liechtenstein ein Step-up erzielt werden, welcher die zukünftige Steuerbasis des Unternehmens nachhaltig verbesserte.

WAS SICH WIRKLICH VERÄNDERT HAT –VON SCHADENSBEGRENZUNG ZU ZUKUNFTSFÄHIGEN LÖSUNG

Die Ausgangslage liess sich nicht vollständig korrigieren. Dennoch konnte eine Lösung erarbeitet werden, welche die steuerlichen Auswirkungen deutlich reduzierte und gleichzeitig eine saubere Grundlage für die Zukunft schuf.

Die ertragssteuerlichen Folgen wurden substanziell reduziert, während die verbleibenden verrechnungssteuerlichen Belastungen strukturiert und auf ein tragbares Niveau begrenzt werden konnten.

Gleichzeitig wurde durch den steuerlichen Step-up in Liechtenstein eine deutlich verbesserte Ausgangslage für die zukünftige Steuerbelastung des Unternehmens geschaffen.

Heute verfügt das Unternehmen über eine steuerlich koordinierte und belastbare Struktur, die sowohl gegenüber den Schweizer als auch den liechtensteinischen Steuerbehörden sauber abgestimmt ist.

Oder, wie es der Unternehmer formuliert hat:

Die Ausgangslage war alles andere als ideal. Umso wichtiger war es, eine Lösung zu finden, die steuerlich sauber funktioniert und uns wieder Planungssicherheit gibt.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK:

  • Aufarbeitung einer operativ bereits vollzogenen Sitzverlegung (CH → LI)
  • Koordination komplexer Ertrags- und Verrechnungssteuer-Folgen
  • Strukturierte Abstimmung mit Schweizer und liechtensteinischen Steuerbehörden
  • Reduktion der steuerlichen Gesamtbelastung und der Liquiditätsfolgen
  • Steuerlicher Step-up in Liechtenstein zur Verbesserung der zukünftigen Steuerbasis
  • Schaffung einer abgestimmten und langfristig tragfähigen Struktur

ÜBER DIE AUTORIN

Die steuerliche Begleitung von Sitzverlegungen erfordert Erfahrung in Situationen, in denen nicht mehr alle Optionen offenstehen und unterschiedliche steuerliche Interessen koordiniert werden müssen.

Als Partner mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern in der Schweiz und Liechtenstein begleitet Michael Abegg regelmässig komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle beider Rechtssysteme.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der praktischen Umsetzung und der koordinierten Abstimmung mit den zuständigen Steuerbehörden – insbesondere in Situationen, in denen steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eng ineinandergreifen.

Sein Anspruch ist es, auch in anspruchsvollen Ausgangslagen tragfähige und langfristig belastbare Lösungen zu entwickeln – pragmatisch, strukturiert und mit einem klaren Blick für die wirtschaftlichen Auswirkungen.

MICHAEL ABEGG
Partner & Geschäftsführer

Neue Technologien verändern Geschäftsmodelle schneller, als das Steuerrecht reagieren kann. Wir analysieren innovative Geschäftsmodelle im Fintech- und Blockchain-Bereich, bringen steuerliche Klarheit in dynamische Strukturen und minimieren Unsicherheiten – damit innovative Ideen realisiert werden können. 

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Red Leafs Tax AG
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Tel.: +423 377 12 30
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c/o Dr. Patrick Waldburger
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